Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, für Schutzmasken (ab 2021: OP-Masken oder Masken der Standards FFP 2, N95 oder KN95 oder einem mindestens vergleichbaren Standard) einen pauschalen Sonderausgabenabzug (200 EUR bzw. 400 EUR bei Zusammenveranlagung) zu gewähren. Dies sollte für die Steuererklärungen 2020 und 2021 gelten. Doch das hat die Bundesregierung nun abgelehnt. |

In anderen Bereichen ist die Beschaffung von Schutzmasken allerdings begünstigt: Beispielsweise sind Schutzmasken, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit zur Verfügung stellt, kein Arbeitslohn. Sie werden im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse gewährt.

Quelle | Bundesrat vom 22.2.2021, BR-Drs. 50/1/21; Bundesregierung vom 17.3.2021, BT-Drs. 19/27632